Grüß Gott und guten Tag,
neben den Sicherheitstechnischen Anlagen ist eine geforderte Objektfunkversorgung eine Herausforderung für Gutachter und Planer. Dies zeigt sich in Diskussionen zum Bestandschutz und der Grundversorgung bundesweiter Funknetze.
Auf jeweiliger Grundlage der BO, VStättVO, RABT, BOStrab, Hochhaus- oder Industriebau-RL wird den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ein Kommunikationsmittel zur Führungsunterstützung bauseits (eine Objektfunkversorgung) bereitgestellt.
In der Regel wird - vglb. den Anforderungen an eine Brandmeldeanlage - von einer flächendeckenden Funkversorgung zuzüglich einer begrenzten Aussenfläche ausgegangen.
Die BOS werden dabei unterschiedlich berücksichtigt.
Gibt es Erfahrungen in der weitergehenden Forderung eines bestimmten technischen Umfanges für gleichzeitig nutzbare Gesprächsgruppen der Polizei und/oder des Rettungsdienstes und/oder der Feuerwehr? Möglicherweise unter Berücksichtigung mehrerer Zugangswege und Brandbekämpfungsabschnitten?
Kann in einem Brandschutzkonzept (im vorbeugenden baulichen Brandschutz) auf diesen taktischen Bedarf (hinsichtlich des abwehrenden Brandschutzes) explizit eingegangen werden, vergleichbar mit Entwicklungsflächen, Zugangswegen, Rettungshöhen für die Feuerwehr, oder BMA und RWA-Anlagen?
...ich bin gespannt auf die Erfahrungen der Community , vielen Dank.