Meines Erachtens ist ein Meisterbüro (ebenerdig eingestellter Raum) i.d.R. nicht genehmigungspflichtig, wenn in die Rettungswegsituation nicht wesentlich eingegriffen wird. Letztendlich kommt es aber auf den Einzelfall und die konkrete Situation an.
Handelt es sich jedoch um einen Einbau im Sinne der IndBauRL (z.B. höher versetztes und über Treppe erreichbaren Meisterbüro auf einem Einbau), ist dieser Einbau genehmigungspflichtig.