Hallo lwürmchen,
§ 99 (7) SBauVO NRW, gleichlautend mit Ziffer 6.1.1.6 MHHR: "Fahrkörbe von Feuerwehraufzügen müssen zur Aufnahme einer Krankentrage geeignet sein".
Mindestabmessungen nach DIN EN 81-72: 1100 mm x 1.400 mm.
Also daher mindestens 1,1 m x 2,1 m.
Aber: Wenn Du einen Neubau hast, dann plant man die Aufzugsgröße sinnvollerweise nach den betrieblichen Erfordernissen. Hast Du ein Bestandgebäude, dürfte der vorhandene Schacht den möglichen Rahmen vorgeben.
Gruß
Werner Müller