Hallo Forum,
in den Erläuterungen zur IndBauRL bin ich im Kapitel 5.13.1 auf den Satz gestoßen: "Die Regelung gilt ab Dachflächen von mehr als 2.000 m²."
=> hat sich dort der Druckteufel eingeschlichen? ... ich dachte es gilt ab 2.500 m².
... oder habe ich daetwas übersehen?
Beste Grüße aus dem Norden
Piet