hallo freunde des barndschutzes...
ein Gebäude mittlerer höhe in NRW - stahlbetonskelettbau mit ca. 53 x 13 m - wird umgebaut ... in zuge dieser umbauten wurde ein zweiter baulicher rettungsweg (zweites TRH) und eine "innere Trennwand" F90 mit T30-RS eingebaut.
Ausführung:
stahltreppe (abweichung) und teilweise neue treppenraumwände in trockenbauweise (vorhandene wände: stahlbeton)...
die trockenbauwände wurden jetzt abweichend von den vorgaben im BSK als F90-wände ausgeführt... gefordert "F90 AB - Bauart Brandwand"...
jetzt meine fragen dazu:
-seht ihr eine sinnvolle Möglichkeit der "Nachrüstung" bzw. Ertüchtigung, wenn der ausbau schon weit fortgeschritten ist (ca. 1 Monat vor Fertigstellung)???
- kann ich F90 vertreten und begründen???
- kompensationsmöglichkeiten???
mit brandsicheren grüssen ;-)
3franken