Bundesland: Berlin Autor: H.Wuttke Wir betreiben zwei Gebäude, die über Brandschutztore (u.a. in der Tiefgaragen) miteinander verbunden sind. Baujahr 1994.
Jetzt, nach 11 Jahren, wird durch einen Sachkundigen bemängelt, dass die Brandmelder an den Toren jeweils nur auf einer Seite des Tores montiert sind.
Ist die Mängelrüge berechtigt?
Sind Umbaumaßnahmen erforderlich ?
mit freundlichen Grüßen
hw