Hallo,
folgenden Sachverhalt habe ich bzw. folgende Infos habe ich nicht.
In einem WG ist eine Mieteinheit, in der bis jetzt ein Versicherungsmakler war. Neu soll eine Heilpraxis für traditionelle chinesische Medizin Einzug halten.
Leider gibt es seitens Vermieter keine Aussagen bzw. Unterlagen zum Brandschutz bzw. zu sonstigen Bauunterlagen, wo das mögliche Gewerbe definiert ist.
Da die Gewerbeeinheit jedoch in einer ganz normalen "Wohneinheit" untergebracht ist, ist aus meiner Sicht bauordnungsrechtlicher eher nur eine Büro- und Verwaltungsnutzung in diesen Räumen möglich.
In wieweit kann ich diesen Begriff auch auf so eine Praxis auslegen? Die Nutzung ist ja schon durch die Größe der Mieteinheit begrenzt (64 m²). Schreibtisch und Computer gibt es, sowie zusätzlich eine Liege. Patienten sind max. 2 bis 3 gleichzeitig vorhanden.
MfG Frank