Hallo Leute,
folgende Situation. Ein sehr langes (95m) aber schmales Grundstück wird mit 4 zusammenhängenden Einzelhäusern längs bebaut. Bis 2. OG soll der 2. Rettungsweg über die 4-teilige Steckleiter erfolgen, ab dem 3. OG ist dieser baulich gesichert.
In den Bauordnungen wird folgendes gefordert:
"Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind."
Ein Feuerwehrzugang ist vorhanden, eine Zufahrt kaum möglich. Eine Kontaktaufnahme mit der örtlichen Feuerwehr hat ergeben, daß diese eine Zufahrt wegen dem Transport der 4-teiligen Steckleiter für erforderlich hält, da ansonsten zuviel Rettungszeit verlorengeht.
Wenn ich daran denke, Feuerwehrzufahrt suchen, mögliche Sicherungen aufschließen und langsam im 1. oder 2. Gang bis vor den Brandort fahren, kommt für mich zeitlich auf etwa diesselbe Zeit wie die Steckleiter auf max. 80 m Länge zu transportieren.
Ist die Forderung einer Zufahrt statt eines Zuganges wegen dem Transport der Steckleiter gerechtfertigt?
Vielen Dank, Meyexx