Hallo zusammen,
1) In einem von uns betreutem Kindergarten (Fläche 800m², geringer Höhe, zwei bauliche 2.Rettungswege im OG) wird ein erdgeschossiger Anbau erstellt. Ein Ruheraum und ein Wickelraum sollen dort entstehen (Gesamtfläche 33 m²). Der Wickelraum kann jedoch bzgl. der Entfluchtung nur über den Ruheraum verlassen werden.
Ist für den Wickelraum eine Tür mit Sichtverbindung notwendig?
2)Im OG befindet sich ein kleiner Heizungsraum (etwa 6m²) direkt neben dem notwendigen Treppenraum. Obwohl im Brandschutzkonzept beschrieben wurde die Wand vom Technik- zum Treppenraum nicht entsprechend brandschutztechnisch errichtet. Umgekehrt gilt natürlich das selbe. Als Bauherr möchte ich ungern die komplette Wand ertüchtigen, vermutet wird eine F30 Qualität, sondern kompensatorisch lösen. Z.B. einen vernetzten Brandmelder im Heizungsraum einsetzen.
Habt ihr andere Ideen oder ist die Ertüchtigung bzgl. des Schutzes der Kleinkinder die einzig mögliche Lösung
Vorab bedanke ich mich für eure Antworten
Gruß Simon