Aus der Frage geht leider nicht hervor, in welcher Funktion Sie diese Frage stellen.
Als Betreiber oder Brandschutzbeauftragter des Krankenhauses?
Als Planer des Betreiber?
Es ist auch nicht klar, ob Sie hier eine Bestandssituation bewertet haben wollen, oder eine zukünftige Änderung.
Insofern fällt es etwas schwer, Ihnen eine hilfreiche Antwort zu geben.
Davon unabhängig: In einem ungeregelten Sonderbau wird es sich hier immer um eine Einzelfallentscheidung handeln, abhängig von den brandschutztechnischen Randbedingungen.
Ich pflichte meinem Vorredner bei: Kaffeeautomaten und Wasserspender sind Ausstattungsgegenstände, keine Baustoffe. Sie haben also viel eher mit Betrieb/Nutzung des Gebäudes zu tun, nicht so sehr mit seiner bauordnungskonformen Errichtung. Sofern es in einem Brandschutzkonzept keine Aussagen zum Betrieb, bzw. Betriebsvorschriften gibt, wäre zu einer Gefährdungsbeurteilung zu raten.