hallo sehr geehrte brandschutzgemeinde...
in einem kleindstädtchen in franken (Bayern)... am marktplatz steht ein hotel, das in den letzten jahren die angrenzende schreinerei gekauft und dem hotelbetrieb angegliedert hat...
die brandwände zwischen den Gebäuden blieben erhalten...
zwei neue Türen T90 im EG (frühstücksraum) und im OG (zimmer)...
damals als gebäudeklasse 4 akzeptiert...
jetzt wurde ein weitere gebäude gekauft...
ähnliche vorgehensweise...
zwei T90-türen... als durchgang durch die brandwand...
wieder EG (weinproben- bzw. stehempfangsraum) und OG (drei zimmer = max. 10 betten)...
jetzt soll die geplante nutzungsänderung
"betriebsgebäude in hotelbetrieb" ein sonderbau sein, weil das ganze als gesamtkomplex angesehn wird!
wie seht ihr das???
grüsse aus franken