Im Rahmen von Abweichungen braucht man Kompensationen. Diese Kompensation ist meist eine BMA, mehr Rettungswege usw.. Ich habe nun ein älteres BSK vorliegen (Hallenbad GK3, KG, UG, EG, 300 Gäste mit Gastwirtschaft >50 Plätzen, Sauna ca. 70x45m²), bei dem nun mit Verweis auf diese Kompensation eine lange Liste von Abweichungen "kompensiert" werden. Unvollständig genannt:
Treppenraum nicht geschlossen
kein direkter Ausgang ins Freie aus Treppenraum
Fluchtwegslänge >35m (>50 max.)
Trennwände nicht bis unter Dachhaut (durchgehende Holzkonstruktion/Schalung/Holzfachwerkträger/Binder)
Trennwände mit Glasflächen ohne Raumabschluss
keine inneren Brandwände (70x45m KG, UG, EG)
Deckenschottungen unzureichend
Feuerwiderstand im Bestand KG/UG Rettungswege teils über Technikbereiche
brennbare Decken in notwendigen Fluren
Lüftungsleitungen mit brennbaren Bestandteilen
Schottungen (HLSE) nicht nachweisbar bzw. nicht vorhanden
Gut, das alles ist gestempelt und genehmigt. Jedoch, wo liegen die Grenzen dieser Kompensationen. Kann man einfach durch die Behauptung einer frühzeitigen Alarmierung über BMA das als ausgeglichen sehen?
Konkret: Gibt es eine Literatur/Quelle die bezüglich der Kompensation darstellt, was wie als Kompensation ansetzbar ist?
Könnte ich mich als Planer, der dieses Konzept nun umsetzt, darauf berufen, dass das genehmigt ist und einfach so tun, als ob das ausreicht? Oder muss ich hier Bedenken anmelden und letztlich in Eigenverantwortung das als unzureichend bzw. nicht ausreichend in Frage stellen (ändern oder ablehnen).