Danke für ihre Antworten.
Zur Erläuterung:
Nicht ein Flur wurde durch nachträgliche Brandwände unterteilt, sondern das ganze Gebäude. Davon sind dann auch die notwendigen Flure betroffen.
Das Gebäude ist!! ein Sonderbau HBO §2 (8). Nutzung: 6.Versammlungstätte + 7.Unterbringung von Hilfbedürftigen (keine Gehbehinderten). Die langen Rettungswege betreffen nicht die Versammlungsstätten! Rettungwegbreiten entsprechen MVStättVO. Eine neue BMA Kategorie 1 wird installiert.
Die Flure sind gradlinig und hinreichend ca. 2,8m breit. Die Türen durch die Brandabschnitte und in die Treppenräume sind 2-flüglig ca. 2,0m breit. Auf einen Flurabschnitt sind max. 30 Flüchtende angewiesen.
M.f.G. Toepper