Ich habe einige Konzepte für einen Kindergartenträger mit mehr als 50 Einrichtungen in einem begrenzten Bereich (Rhein/Ruhr bis Bonn) erstellt und berate diese regelmäßig. Dabei habe ich unter anderem folgende Erfahrungen gemacht.
Rauchwarnmelder funkvernetzt
Häufigere Fehlalarme,
Unsicherheit beim Verhalten während und nach der Evakuierung,
Probleme den korrekten Melder zu finden und die Melder zurückzusetzen
Kein Konzept zur Brandbekämpfung (trotz Feuerlöschertraining) da erst einmal mühselig alle Räume durchsucht werden müssen.
Sicherlich kann man hier das eine oder andere organisatorisch Regeln.
Rauchwarnmelder mit Zentrale (als Art Gefahrwarnanlage) in der Regel funkvernetzt
Kein Unterschied bei den Fehlalarmen.
aber schnellere Auffindung des ersten ausgelösten Melders durch Anzeige an der Zentrale.
Möglichkeit der Brandbekämpfung in der Entstehungsphase.
Leichtere und schnellere Entscheidung der Einrichtungsleitung bei Fehlalarm zur Rückkehr in die Einrichtung (Wichtig bei Schlechtwetter).
Begleiterscheinung:
Wenn mal die Zentrale von einem Melder nicht regelmäßig die Anwesenheit mitgeteilt bekommt piepst die Anlage wegen Störung. Da nach Störungsquittung die Anlage wegen des gleichen Fehlers wieder in Störung ging und piepste führte das in manchen Einrichtungen dazu, dass der Netzstecker der Anlage gezogen wurde.
Nach 24-48 Stunden war der Akku platt und das piepsen hörte auf.
Austausch der Akkus – Kostenpunkt 400-600 €
Brandmeldeanlage als hausinterne Anlage nach VDE 0833-2 mit Abweichungen von den technischen Regeln
geringere bis keine Fehlalarme
Klartextanzeige wo der Alarm ausgelöst wurde
einfachere Bedienung (Probealarm, zurücksetzen eines Alarms, Abschalten eines einzelnen defekten Melders etc.)
Nach Gesprächen mit BMA-Firmen wurde ein Grundsatzkonzept erstellt.
Wie von Herrn Schächer schon aufgeführt ist es entscheidend das ein Brand detektiert und gemeldet wird. Versagt die Anlage dann auf Grund der Brandeinwirkung nach kurzer Zeit hat die Alarmierung aber bereits stattgefunden.
Die Erfahrung zeigt, dass eine einmal begonnen Alarmierung IMMER bis zum Ende durchgeführt wird, auch wenn der Alarm abgeschaltet wurde (oder ausgefallen ist) – Ergebnis aus ca. 20 Räumungsübungen. Darüber hinaus wurde das auch in die Brandschutzordnung B geschrieben.
Das Grundsatzkonzept sieht daher unter anderem vor:
- Verzicht auf Leitungsverlegung in Funktionserhalt in der gesamten Einrichtung
- Verzicht auf die Verwendung von Stahlrohren in Treppenräumen und Fluren (Spielfluren)
Im Ergebnis hat der Betreiber bei drei 7-zügigen Einrichtung die Erfahrung gemacht, dass die Rauchwarnmeldeanlage funkvernetzt gegenüber der Anlage nach VDE 0833 mit Berücksichtigung der Erleichterungen knapp 800 € mehr kostete.
Dieser geringe Unterschied wurde gerne angenommen. Sieht man sich mal bei den üblichen Nutzungsänderungen an, dass die Erweiterung eines Raumes von ca. 20 m² nicht selten bei Kosten um die 100.000 € liegt, ist die Ausgabe für eine nachträgliche flächendeckende vernünftige BMA sicherlich gerechtfertigt und vertretbar.
Man muss halt nur mal überlegen, welches Schutzziel zu erfüllen ist und was ich bei einem Kindergarten mit kurzen und redundanten Rettungswegen dafür wirklich brauche.
Zudem wurden für alle Kindergärten Brandschutzordnungen Teil B mit gesondertem Evakuierungskonzept erstellt in welchem klar geregelt ist, wer welche Aufgaben hat (insbesondere die Kontrolle der vorhandenen Räume und die U3-Evakuierung).
Vom Träger wurde dann vorgeschrieben dieses Konzept 2 x jährlich zu üben.
Damit ist nach Alarmauslösung die Evakuierung in der Regel zeitnah gesichert.
Zusammenfassung:
Auch zugelassene hochqualifizierte Anlagen müssen nicht übermäßig teurer sein, wenn man sich mal überlegt was und wie lange sie es können muss.
Das Ganze wird in den Brandschutzkonzepten beschrieben, als Abweichung von einer technischen Regel dokumentiert und bisher jedes Mal mit einer Zustimmung versehen.
MfG
Cordier