Hallo Kollegen,
Nach MIndBauRL Abschn. 6.3.1 müssen Tragende und aussteifende Bauteile,... sowie das Haupttragwerk des Daches (z. B. Binder) mit der Feuerwiderstandsfähigkeit nach Tabelle 2, d. h. feuerhemmend oder aus nichtbrennbaren Baustoffen, herzustellen.
Ich werde jetzt gleich bei zwei Projekten mit Sichtweisen konfrontiert, die mich ins Schleudern bringen:
Fall 1: Lagerhalle < 1800 m² aus Stahl F0, jedoch mit Giebelwänden und Koppelpfetten aus Holz F0 (die Holzbauteile dienen nicht der Aussteifung der Halle)
Fall 2: Gewerbehalle < 3000 m² aus Holz feuerhemmend, jedoch Fassadenriegel (UK für nichttragende Außenwände aus Sandwichelementen) in F0.
In beiden Fällen plädiere ich für Stahl statt Holz F0, ernte jedoch bei den Bauunternehmern (in beiden Fällen mich nachgewiesen langjähriger Erfahrung im Hallenbau) völliges Unverständnis.
Bin ich denn da so auf dem Holzweg?
Frohe Pfingsten!