Ja, Herr Müller,
es wird Zeit die Baurechtliche Nutzungseinheit von der Mieteinheit zu trennen. Ich wiederhole:
Die daraus resultierenden Anforderungen leiten sich aus der MBO wie folgt ab:
1. Zwischen Nutzungseinheiten sowie zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen, ausgenommen notwendigen Fluren, sind Trennwände (gegebenenfalls auch Decken) erforderlich.
2. Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein.
Nur auf diese Nutzungseinheit beziehen sich z. B.
- die Gebäudeklassen des § 2 (3) Punkte 1 a, 2 und 4
- Sonderbauten § 2 (4) Punkt 9
- sowie die Erleichterungen der §§ 36 (1) Punkte 3 und 4; 40 (1) Punkt 3 und 41 (5) Punkt 4.
m.f.G.
U. Drechsler