Hallo zusammen,
die Landesbauordnungen besagen, dass die tragenden und aussteifenden Bauteile von offene Gängen der F-Qualität gem. Gebäudeklasse entsprechen müssen.
Ich habe aber schon Laubengänge in Stahl gesehen - bei Neubauten!(z. B. hier in München am Ackermannbogen, 1.RW über Laubengang).
Der Brandschutzatlas informiert unter "6.1.3 Rettungsbalkone mit beidseitigem Anschluss an eine notwendige Treppe" , dass hinsichtl. eines 2. RW keine Bedenken bestehen.
Was ist aber mit dem 1 RW ? Wir planen 2 offene Außentreppen an den Laubengang anzuschließen. Also eigentlich eine absolute sichere Rettungswegsituation!
Hat jemand diesbezügl. schon mal eine Abweichung beantragt ?
Vielen Dank,
und Gruß aus München!
Cornils Bartels