Hallo zusammen,
heute eine Frage an die Experten der Ingenieurmethoden.
Ich habe in einem Brandschutzkonzept einen rechnerischen Nachweis nach Morgan durchgeführt auf der Basis der prEN12101-5.
Ziel sollte es sein, die Entrauchung einer 2geschossigen Halle einer Schule nachzuweisen, da der pauschale Ansatz von 1 % der Grundfläche im Dach als RWA-Öffnungen nicht umsetzbar ist.
Die prüfende Brandschutzdienststelle akzeptiert den Nachweis nicht mit der Begründung, dass (nach deren Meinung) die prEN 12101-5 nur die Maschinelle Entrauchung beschreibt und dieses Papier keine Eingeführte Technische Baubestimmung ist.
Das erste Argument kann ich eindeutig widerlegen. Mit dem 2. Argument weiß ich noch nicht umzugehen. Muss ich das akzeptieren, das heißt, bedarf die Anwendung einer solchen Methode immer der Zustimmung der Genehmigungsbehörden oder kann von einem gewissen Stand der Technik in der Wissenschaft ausgegangen werden? Kann mir noch jemand Argumente liefern, warum ein solcher Nachweis anwendbar ist.
Danke im Voraus für Tipps. Auch Hinweise zu Fachartikeln und sonstiger Literatur zum Nachweis nach Morgan wäre hilfreich.
MfG, Nadja Ludwig