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Grundsätzlich zum Thema zulässige / "typische" Raumnutzungen in IndustriebautenSiehe Ziffer 3.1 Erl zur IndBauRL 2014:Ein Industriebau kann aus einem Raum (zwischen den Außenwänden des Gebäudes) als auch aus mehreren Räumen (zwischen den jeweiligen Umfassungswänden) bestehen. Raumbildende Umfassungswände müssen keine Trennwände i. S. der MBO sein. Umfassungswände reichen von Decke zu Decke bzw. von Boden zum Dach!?Zu Industriebauten gehören Räume wie Sozial-, Umkleide- u. Räume für Büro- und Verwaltungszwecke; deren zulässige Flächenanteile im Verhältnis zum Industriebau im Einzelfall festzulegen sind. > Wie oder wo werden die zulässigen Flächenanteile ermittelt / festgelegt?Einen Hinweis sehe ich bei der Flächenregelung (Einschränkungen) der Einbauten (siehe Ziffer 3.9 i. Verb. mit 5.5).> Folgerung: Werden die Flächenregelungen der Einbauten eingehalten dürfen innerhalb der Halle Sozial-, Umkleide-, u. Büroräume ohne brandschutztechnischen Raumabschluss oder Anforderungen an das Tragwerk dieser Räume vorhanden sein. Beispiel: Erdgeschossiger Industriebau 1600 m², K1 Produktionshalle: 1200 m², Sozial,- Umkleide,-Büroräume mit (max) 400 m² ohne Trennwände mit BS-Raumabschluss (max 25% bzw. 400 m²).Richtig?Oder darf der Flächenanteil auch größer sein?Vielen Dank für Ihren BeitragMFG A.Beuscher