Hallo,
traurig das ich hier mal die Frage stellen muss.
Steht es irgendwo konkret geschrieben, dass ein Rettungsweg sicher begehbar sein muss und was darunter zu verstehen ist?
Aus meiner Sicht ist dies eigentlich selbstverständlich.
Zur Situation:
2-geschossiges Gebäude. Obergeschoss stark von den Außenwänden zurückgesetztes Staffelgeschoss.
2. RW über das Dach des Erdgeschosses über Kies/Bitumenbahnen/Folienbahnen
Zukünftiger Nutzer stellt aus Sicht des Arbeitsschutzes die sichere Begehbarkeit, abhängig von der Witterung, in Frage und vermisst eine Absturzsicherung an der Stelle, wo die Feuerwehr die tragbare Leiter zur Rettung anstellen soll.
Bauherr und Vermieter müsste dies herstellen wenn es denn so vorgeschrieben ist, stellt dies in Frage und möchte Wissen wo das steht.
Was antwortet man so jemandem (Abgesehen von dem was mir auf der Zunge liegt aber mit rechtlichen Vorgaben nichts zu tun hat).
MfG
Wolfgang Cordier