Hallo Peters,
Kopf->Tisch.
Siehe Erläuterungen der Argebau zur MSchulBauR (https://www.is-argebau.de/Dokumente/42312660.pdf) zu Nr. 4:
"Zu Nummer 4 Treppen, Geländer und Umwehrungen:
Satz 1 begrenzt die nutzbare Laufbreite notwendiger Treppen, da größere Breiten die Sturzgefahr erhöhen. Die Regelungen der Sätze 2 und 3 dienen ebenfalls der Verkehrssicherheit."
Die Setzstufen sind in Satz 2 gefordert.
Also nix Brandschutz.
Im Übrigen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit:
Wenn die Außentreppen nur im Brandfall und dann nur abwärts genutzt werden, wären Setzstufen vollkommen sinnlos.
Aber wieso sollte man sich Gedanken machen, wenn es doch so in der Richtlinie steht...
Gruß
Werner Müller