Brandschutz auf Baustellen wird oft nicht ausreichend gewürdigt. Manche sind wohl der Meinung, das mit der Genehmigungsfreiheit der Baustelleneinrichtung auch eine Anforderungsfreiheit insbes, von den Vorgaben der BayBO verbunden ist.
Dies ist aber nicht der Fall.
Bei einfachen Baustellen kann aufgrund der begrenzten Dauer durchaus von verschiedenen Anforderungen abgewichen werden, und auch die Bauaufsichtsbehörden haben eher wenig Interesse, wegen nicht eingehaltener Abstandsflächen zwischen Baucontainer und Grenze zum Nachbargarten einzuschreiten... aber in manchen Fällen entstehen aber durchaus kritische Zustände.
z. B. wenn wegen beengter Verhältnisse die Bauarbeiter in einem 4-geschossigen Containerstapel mit nur einer Außentreppe (und die dann bestenfalls noch aus Holz oder Alu und direkt daneben das Gasflaschenlager) wohnen und schlafen.
Feuerwiderstandsdauer F0, 2. Rettungsweg?
Wie schnell Container (ohne besondere Ausführung) durchzünden, haben wir erst vor paar Wochen in einer Flüchtlingseinrichtung hier in München gesehen.
Nachdem dies nicht direkt mit den Arbeiten, und nicht innerhalb des zu errichtenden Gebäudes stattfindet, machen sich da SiGekos manchmal zu wenig Gedanken.
Die übliche Baustelle ist freistehend, ohne Nutzung, somit nur wache, nüchterne, ortskundige unterwiesene Arbeiter (?) drin. Wenn sich jeder selbst an Arbeitsschutz und Sicherheitsvorgaben hält, i.d.R. unkritisch...
Wenn es sich um Gebäudeteile handelt, die zu genutzten Bereichen nicht sauber getrennt sind, oder die ersten Geschosse schon bezogen werden, bevor die Arbeiten (insbes an der Sicherheitstechnik) abgeschlossen sind, muss sich jemand geeignete Kompensationen für die verschiedenen Bauzustände überlegen. Öffentlich-rechtlich ist dies der Bauherr, der geeignete Planer / Unternehmer zu beauftragen hat.
Gerade bei Teil-Nutzungsaufnahmen ist das Einvernehmen der Bauaufsicht erforderlich, da entweder die Nachweise mit der Nutzungsaufnahme nicht vorliegen oder eben (rechtswidrig) vor Fertigstellung und offizieller Nutzungsaufnahme bereits genutzt wird...
Bei Bauzuständen sehe ich die Notwendigkeit, das diese auch im Brandschutznachweis abgehandelt werden, wenn eben bestehende Brandschutzkonzepte für genutzte Bereiche geändert werden. Im Zweifel könnte es auch erforderlich sein, das Nutzungen wegen einer angrenzenden Baustelle aufgegeben werden, weil eben die Sicherheit nicht mehr gewärleistet ist (zumindest bei gesetzestreuen Betreibern / Veranstwortlichen). Wenn das wegen schlechter Planung / Absprache passiert, freut sich die Haftpflichtversicherung...