Na ja, eine Sicherheitsbeleuchtung ist ja nur ein Fall, für den eine Sicherheitsstromversorgung erforderlich sein kann. Gibt ja auch noch Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen usw., die eine Sicherheitsstromversorgung haben können oder müssen.
Es gibt auch unterschiedliche Arten der Sicherheitsstromversorgung. Einzel-, Zentral-, oder Gruppenbatterien, Elektromotoren, Dieselmotoren....
Die TPrüfVO regelt nicht den Einzelfall und schon gar nicht jeden Einzelfall, sondern legt generell und übergeordnet fest, dass Anlagen oder Einrichtungen mit Sicherheitsstromversorgung zu prüfen sind.
Eine Sicherheitsbeleuchtung wird also nichts "um die Ecke" prüfpflichtig, sondern ganz eindeutig aus dem Text der Verordnung heraus.
Gruß
Alexander Vonhof