juristisch mag das gehen, wir haben es auch einmal so gemacht, weil die erste Wohnung straßenseitig anleiterbar war, die zweite hofseitig lag aber über die straßenseitige hinweg zugänglich war und dann dort anleiterbar.
Beide Wohnungen je einmal am Treppenraum angebunden, beide Wohnungen je einmal anleiterbar und der Zugang zur anderen Ebene jeweils über die Maisonettentreppe. Also formal in Ordnung.
Ich mache es trotzdem nie wieder, weil kein Mensch begreift, dass er erst
h o c h laufen muß, um dann r u n t e r geleitert werden zu können. Wir haben die Wohnung entsprechend beschriftet, es ist und bleibt aber Unfug. Bitte nicht machen. mfg Schächer