Auf einer Tiefgarage (unterirdische Großgarage) wurde ein Gebäude errichtet, welches in die Gebäudeklasse 4 eingeordnet werden kann.
Die Genehmigungsbehörde vertritt die Auffassung, dass die Tiefgarage Gkl. 5 (unterirdisches Gebäude) und das oberirdische Gebäude ebenfalls Gkl. 5 ist (weil sich die Garage darunter befindet).
Aus der Tiefgarge führen die Rettungswege (Treppenräume ) in das oberirdische Gebäude und von dort ins Freie.
Ich bin (bisher?) der Meinung gewesen, dass die Gebäudeklasse des oberirdischen Gebäudes unabhängig vom Vorhandensein der Tiefgarage zu bestimmen ist.
Können Sie meine Auffassung bestätigen und wenn ja, gibt es eine Erläuterung, einen Kommentar o.ä.