hallo freunde des Brandschutzes... ;-)
ich habe hier ein Gebäude in Bayern... Gkl.3, in das mehrere Wohnungen kommen sollen... im EG wird ein größerer Raum vom gegenüberliegenden Kindergarten angemietet und in dem Raum soll Sport und Spiele mit den Kindern gemacht werden.
Fällt das unter Art. 2, Pkt 12 "Tageseinrichtungen für Kinder..." und wird damit das Gebäude zum Sonderbau???
vielen Dank schon mal für Ihre Antworten
3franken