Hallo Brandschützer,
ich quäle mich schon mehrfach mit den Vorgaben für Schachttüren.
Es geht um Wohnungsbau, GK 5.
Mein Aufzug läuft nicht überall im Treppenraum.
Er braucht also einen eigenen Schacht.
Nach BauO Bln muss der Schacht dann F90 sein.
Nach deutscher Norm muss die Schachttür dann DIN 18091 entsprechen.
Wenn nun ein ausländisches Fabrikat eingebaut wird (das hatte ich bei einem anderen Vorhaben), wird DIN EN 81-58 herangezogen.Die regelt eigentlich nur die Prüfung und kennt verschiedene Klassen: z.B EI 30, EI 90
Frage: Welchen Feuerwiderstand nach DIN EN 81-58 soll ich für den F90 Schacht fordern?
Ich neige zu EI 30, nach dem Prinzip "T30-Tür in F90 Wand"
Bei dem früheren Vorhaben hatte mir die Prüferin empfohlen: "Nehmen Sie EI 90, das ist kein richtiges T90"
Ich möchte aber nicht mehr fordern, als nötig.
Freue mich auf Antworten- Völcker, Brandschutzplanerin