Vielen Dank für die Antworten,
ich schließe folgendes aus ihren Beiträgen und meinen Recherchen. Gemäß BauO NRW sind die Außenwände mindestens normalentflammbar herzustellen. Die bereits vorhandene Polytyroldämmung (B1) erfüllt diese Forderung.
Der zuständige Architekt plante als energetische Optimierung das aufbringen einer Mineralwolle (80mm auf 80mm EPS). Ich habe davon jetzt abgeraten, da meines Erachtens die Gesmatkonstruktion brandschutztechnisch nicht verbessert würde (Wirtschaftlicher Einfluss).
Um den Forderungen der BauO gerecht zu werden habe ich nun zu dem Einbau von mindestens gleichwerteigem Dämmmaterial geraten (im Zusammenhang mit einer gültigen Zulassung). An den Fenstern sollen Jalousien nachgerüstet werden und da im Zuge der Baumaßnahme sowieso die Wände aufgerissen werden empfohlen, einen 200 mm großen Sturz (Mineralwolle-nicht brennbar) um das Fenster herum zu installieren. Damit kann eine Brandausbreitung zeitlich begrenzt werden (Im Sinne des erhöhten Sicherheitsgedanken eines Kindergartens)
Wie sich herausstellte (der Architekt sprach zuerst von einem eingeschossigen Gebäude) ist tatsächlich noch ein Obergeschoss vorhanden. Somit auch Treppenräume. Ich halte mich an § 37 (7) Satz 2.:
Für Außenwände von Treppenräume gilt §29 Abs. 1. Somit gilt das gleiche wie für die restliche Außenwand.
Hat jemand, der bereits an der Diskussion teilnehmenden, etwas einzuwenden oder Verbesserungsvorschläge. Mit dem Thema Dämmung beschäftige ich mich zum ersten Mal.
Gruß und vielen Dank für konstruktive Hinweise