Hallo Zusammen,
Im Rahmen der Planung kam folgende Situation auf.
Der Bauherr hatte sich entschieden, an den Ausgangstüren einer Versammlungsstätte (Aula) Fluchttürsysteme (Panikstangen)zu verwenden.
Die Architektin hat nun in der Planungsphase folgenden Hinweis aus einem Dokument der Fa. Schüco mit der Überschrift - Fluchttürsysteme in Europa - genommen:
"Laut Norm dürfen Türen mit einem Flügelgewicht von keiner/gleich 200 kg und einer Größe von minimal 0,8m x 1,6m (B x H) bzw. 1,6 m x 1,6 m für eine 2flügelige Tür und maximal 1,3 m x 2,5 m (B x H) bzw. 2,6 m x 2,5 m geplant und ausgeführt werden. Abweichungen müssen separat genehmigt werden."
Die Türen können aus baulichen Gründen nur etwas mehr als 90 Grad aufschlagen.
Bei einer, wie hier angegeben, maximalen Türbreite von 1,3 m und unter Berücksichtigung einer Türdicke von ca. 7,5 cm verbleiben bis zur lichten Durchgangsbreite noch 2,5 cm.
Bei Einsatz eines Türdrückers mit ca. 6-10 cm Breite würde die lichte Breite von 1,2 m unterschritten.
Mir begegnet diese Aussage zur Norm der Türen das erste Mal.
Gehe ich davon aus, dass unsere Versammlungsstätte nicht die einzige ist, bei der Türen nur ca. 90 Grad öffnen, frage ich mich, ob dort grundsätzlich keine Fluchttürsysteme eingesetzt werden oder ob die Aussage oben so nicht ganz korrekt ist.
Wer kann mir hier mal auf die Sprünge helfen.
Frage 1: Gibt es diese Norm?
Frage 2: Wenn ja, welche ist das (sofern gerade zur Hand)
Frage 3: Wie geht ihr damit um? Auf Fluchttürsystem verzichten (zur Klinke diagonal gemessen bleiben mir ja 1,2 m ;-)) oder stellt ihr in solchen Fällen eine Abweichung.
Mit besten Grüßen
Wolfgang Cordier