Hi,
gemäß Anlage 2 der IndBauR können Fenster als Wärmeabzug abgesetzt werden, wenn diese bei Wärmeabzug zerstört werden (Zweischeibenisolierverglasung).
Wie sieht es aus, wenn ein Fenster eine außenliegende Verschattung hat oder innenliegende Verdunklungsrollos?
Ist das zulässig, wenn diese Verschattung/Verdunklung bis 300°C zerstört wird oder muss hier eine Ersatzstromversorgung vorgesehen werden, die die Rollos bei Brand hochfährt?
Durch diese Verschattung bzw. Verdunklung wird meines Erachtens der Wärmeabfluss behindert. Muss ggf. mehr Wärmeabzugsfläche angesetzt werden? Wenn ja, um welchen Faktor höher muss dann diese Fläche liegen?
Danke.