Hallo Günter,
an Trapezblech bekommen Sie formal grundsätzlich nichts mit Funktionserhalt fest, egal mit welchen Mitteln. Nur stellt sich die Frage, ob der Funktionserhalt denn wirklich erforderlich ist. Denn der Rolltorantrieb hat ja schließlich auch keinen Funktionserhalt (zumindest kenne ich keinen solchen Antrieb). Da das Objekt aber gesprinklert ist, kann ich mir aber eine entsprechende Abweichung von der Zulassung des E-Kabels durchaus vorstellen, da mit einem kurzfristigen Versagen des Trapezbleches nicht zu rechnen sein sollte. Eine genaue Ausage lässt sich aber nur mit Kenntnis des entsprechenden Objektes machen.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer