vorhandene Situation:
- zwei aneinandergebaute Gebäude vorh. Wohngebäude / angebauter Flachbau
- Die Brandabschnittstrennung erfolgt genau zwischen beiden Gebäudeteilen
- Der Flachbau wurde vollständig F 90-A errichtet; das Flachdach mit einer Kiesschüttung versehen. im 5 m-Bereich vollständig geschlossen, danach Oberlicht vorhanden
- Die angrenzende Wand des Wohngebäudes besteht aus nichtbrennbaren Baustoffen. Sie verfügt über Fenster zu notwendigen Fluren.
Es sollen weitere Fensteröffnugnen vorgesehen werden.
Nach der Darstellung im Brandschutzatlas müsste die höhere Wand öffnungslos sein - genauso die Dachfläche.
Wäre es nicht ausreichend, wenn die Dachfläche F 90-A und öffnungslos ist?
Kann ggf. sogar das Oberlicht im Dach verbleiben, da es außerhalb des 5 m Bereiches liegt?