@Hannes: Der Schornsteinfeger ist nach Abstimmung mit dem Fachplaner einverstanden.
@Clammer: Ich halte die Ausführung auch für zweifelhaft. Doch wie müsste die richtige Löung aussehen?
Nach zwischenzeitlich erfolger Rechereche in der Begründung zur FeuVo, gehe ich davon aus, dass die Führung von Abgasleitungen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe in Abgasleitungen zulässig ist, die hinsichtlich der Brandschutzanforderungen nach MLÜAR zu bewertet werden können. Also wäre ein L90 - Kanal (Abgasrohr mit Bekleidung aus CaSi-Platen gem. Verwendbarkeitsnachweis)möglich. Problematisch blieben allerdings die zwei Reinigungsöffnungen, die kaum zulassungskonform herstellbar sein werden.
Einwände oder Vorschläge ?
Danke und Gruß,
J.Peters