Hallo,
ja, ich glaube wir sind beim Thema "wie nenne sich das Kind" gelandet.
Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass der Begriff Brandmeldeanlage von den Fachplanern automatisch als eine auf die Feuerwehr aufgeschaltete Anlage verstanden wird, ungeachtet dessen, dass im BSK eindeutig beschrieben ist, dass diese Aufschaltung nicht erforderlich ist und dies auch nach DIN erlaubt ist.
Daher nenne ich dies Anlagen "Hausalarmierungsanlage" um nicht jedes Mal darübe diskutieren zu müssen. Und eben genau wie Sie schreiben, der Prüf-SV muss später wissen, wonach er abnehmen und widerkehrend prüfen soll. Das BSK ist ja seine erste Prüfgrundlage. Die Anlagen werden dann auch entsprechend nach DIN 14675, DIN VDE 0388-2 und DIN EN 54 gefordert.
Hinsichtlich der Frage nach der widerkehrenden Prüfung: Wenn ich mit einer BMA kompensiere wird diese Anlage bauordnungsrechtlich erforderlich. Da habe ich doch keine Wahl mehr und benötige alle 3 Jahre eine Sachverständigenprüfung??
Gruß
N.Hribal