Na ja, Schaum(mittel) ist ja schon an sich wassergefährdend ;-))
Auch wenn die LöRüRL nicht anzuwenden wäre, kann sie doch als "Erkenntnisquelle" genutzt werden.
Alternativ können Sie auch von der Auslegung der Sprinkleranlage ausgehen (Wirkfläche, Wasserbeaufschlagung, Mindestlaufzeit).
Oder Sie machen eine sachverständige Einschätzung.
Die Krux bei Schaum ist immer, dass die Rückhaltevolumen immer auf die Flüssigphase ausgelegt werden, das Luftschaumvolumen jedoch wesentlich größer ist. Wirtschaftlich abbildbar ist aber meiner Erfahrung nach die Rückhaltung des Luftschaumvolumens nicht mehr.
Gruß
C. Lammer