Ich sehe das auch nicht so Problematisch.
Ich habe das so verstanden, dass sie in einer F 30 Wand eine T 30 Türe brauchen. Die Zulassung fußt nun auf einer F 60 Wand.
Wie schon zuvor von Losmara gesagt sollten Sie „die erforderliche Wand für die Türe“ in F60 bauen. Sie haben natürlich recht, dass die Wand nicht Zulassungskonform F 60 sein kann wenn sie an F 30 anschließt.
Jetzt aber zu den Hintergründen.
Damit die Türe ordnungsgemäß eingebaut werden kann muss die Ausführung der Wand dem Aufbau einer F60 Wand entsprechen. Hierbei geht es, bezogen auf die Türe, doch vorrangig um die erforderliche Stabilität der Wand, damit die Türe auch lange genug betriebsbereit bleibt (Krafteinwirkung durch die Türe auf die Wand).
Durch die vorgeschriebene F60 Ausführung erhalten sie diese Stabilität.
Die Wand selbst muss aber den erforderlichen Feuerwiederstand von 30 Minuten nachweisen. Korrekt als F 60 Wand ausgebaut und in einen F 30 Rahmen hineingesetzt dürften die 30 Minuten für die Wand dann aber auch nachgewiesen sein.
Hierbei sollte für die, bezogen auf die Türe, erforderliche Stabilität aber sicher beachtet werden.
Entweder die Wand weit genug ausbauen (nicht einfach nur einen Rahmen um die Türe) oder mit dem Hersteller des Wandaufbaus sprechen, wie weit eine Konstruktion um die Türe für die notwendige Stabilität hergestellt werden muss.
Das mag nicht den Zulassungen entsprechen, ist aber aus meiner Sicht ein gangbarer Weg. Ob das einer Abweichungsgenehmigung bedarf…..?