Hallo Frau Huber, da können Sie nur auf eine einsichtige höhere Instanz hoffen, die auch die MBO verinnerlicht hat. Dort heißt der § 36 "Notwendige Flure, offene Gänge" und nicht wie § 38 BauO NW "Notwendige Flure und Gänge".
Warum fordert man eigentlich nicht auch abschließbare, rauchdichte und selbstschließenden Türen zur Unterteilung der Gänge im Freien?
Haben Sie schon einmal nach der Möglichkeit einer Abweichung von § 36 BauO NW gefragt?
Auch ich musste letztlich eine Abweichung von § 32 (1) 2. BauO Bln beantragen, weil für die Holzdielen einer Dachterrasse kein Nachweis „widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme von außen“ vorliegt.
m.f.G.
U. Drechsler