Guten Morgen Gemeinde,
mir kräuseln sich gerade die Haare bei der Einschätzung zur Definition Bestandsschutz.
Problem ist:
Sonderbau-Gebäude aus 1990 wurde damals nach Vollgeschossen (EG-3.OG = mehr als 3, 3.OG=DG aber in Baugenehmigung als ohne Aufenthalt zulässig) bewertet und daher feuerbeständige Variante.
Heute soll ein BSK erstellt werden zu Änderungen an der Brandmeldetechnik. Bei heutiger Beurteilung wäre es die Gebäudeklasse 3 (2.OG bei weniger 7m) und somit alles feuerhemmend und die Lüftungszentrale im 3.OG wäre nach MLAR gar keine Zentrale mehr mit Anforderungen.
Am Gebäude wird nicht umgebaut, nur die Sprinkleranlage gegen eine BMA (Rauch) ersetzt. Alles andere bleibt, selbst die Steigleitungen im TH.
Reden wir jetzt noch von Bestandsschutz? Ich denke ja, weil es unveränderte Nutzung ist und lediglich die Bewertungsgrundlage nach 16 Jahren zu den Bauteilen "klarer" gestellt ist?