Ich habe hier eine bestehende Großgarage als ausgedehnte geschlossene Tiefgarage, auf der eine große Wohnanlage mit Etagenwohnungen, in aneinandergebauten Häusern, errichtet wurde (WEG). Jeder Treppenraum der einzelnen Häuser ist mittels einer Schleuse mit der Tiefgarage verbunden.
Alle Rettungswege aus der Tiefgarage führen über die Schleusen und die Treppenräume ins Freie. Ein einziger Rettungsweg führt auch über die TG-Rampe. Nicht alle Zugänge zu den Treppenräumen sind übrigens zwingend als Rettungswege für die TG erforderlich.
Aufgrund von mehreren Vorfällen in der Vergangenheit, scheinbar mit fremden Personen in der TG, wurden schon vor Jahren, nach einer Entscheidung in der Eigentümerversammlung, die Türgiffe an den Schleusen gegen Knäufe getauscht. Man wollte nicht, dass fremde Personen auch noch Zugang zu den Treppenräumen haben. Somit stehen in der TG aktuell nur noch für Personen, welche einem Schlüssel mit sich führen (z.B. Eigentümer, Mieter), Rettungswege zur Verfügung.
Selbst für die Feuerwehr stehen dann also bei einem Löschangriff keine Rettungswege zur Verfügung (mal abgesehen vom Einsatzleiter, mit seinem Schlüssel aus dem FSD).
Die Hausverwaltung ist uneinsichtig und will am Status quo nichts ändern - vermutlich, weil sie sich nicht den Zorn der Eigentümer zuziehen möchte. Außerdem hat sie ein altes Schreiben vorgelegt, wonach damals auch eine Abstimmung mit der Feuerwehr erfolgt ist.
Ich habe der Hausverwaltung schriftlich mitgeteilt, dass erforderliche Rettungswege jederzeit frei zugänglich sein müssen.
Habe ich damit meiner Hinweispflicht genüge getan, oder muss ich darauf bestehen, dass es Thema in der nächsten Eigentümerversammlung wird, bzw. den Eigentümern zur Kenntnis gebracht wird?
Die Hausverwaltung wähnt sich sicher. Kann sie sich wirklich auf eine alte Abstimmung mit der Feuerwehr verlassen?