Wenn beide Gebäude auf einem Grundstück liegen ist keine BW erforderlich. Beide Gebäude haben lediglich Gebäudeabschlusswände, für die als Außenwände die Außenwandanforderungen und bei Anbau an das jeweils benachbarte Gebäude die Trennwandanforderungen entsprechend der Gebäudeklasse erforderlich sind.
BW sind nur erforderlich, wenn die Gebäudeabschlusswände an oder näher als 2,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt sind.
Innere BW sind erforderlich wenn eines der beiden Gebäude länger oder breiter als 40 m ist.
Hier stellt sich nur noch die Frage ob es sich um ein oder um zwei Gebäude handelt.
Norbert Bärschmann