Ohne die Pkanung im Detail zu kennen, ist eine abschließende Bewertung schwierig. Vielleicht helfen diese Hinweise:
Vollzugshinweise 2008 zur BayBO:
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"Unterirdisch ist ein Gebäude, das keine oberirdischen Geschosse, sondern nur Kellergeschosse hat (vgl. Art. 2 Abs. 7). Tiefgaragen als Teil eines Gebäudes teilen die Gebäudeklasse des oberirdischen Gebäudeteils."
Häfig gestellte Fragen (siehe Interneseite OBB Bayern):
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1.1. Gebäudeklassen
Ist die Einstufung der Gebäudeklasse durch den Bauherrn bindend?
... Daran ist aber die Bauaufsichtsbehörde nicht gebunden. Wie schon früher bei der Abgrenzung von Standardbauvorhaben und Sonderbauten bestehen aber keine Bedenken, wenn sich die Bauaufsichtsbehörde im Zweifelsfall an der Zuordnung des Bauvorhabens durch den Bauherrn orientiert.
Wie erfolgt die Einstufung bei einem Gebäudekomplex mit Teilen, die unterschiedliche Geschosszahlen haben?
Soweit sich Teile des Komplexes als selbstständige Gebäude betrachten lassen, werden sie für sich in die für sie zutreffende Klasse eingestuft. Ist eine getrennte Betrachtung nicht möglich, wird der gesamte Komplex in eine Klasse eingestuft, die sich an der größten Höhenentwicklung des Komplexes orientiert. Auf die Geschosszahl kommt es für die Einstufung in die Gebäudeklassen aber nicht an.