Leider ist der Begriff "Raum mit erhöhter Brandgefahr" in der Literatur / den Gesetzen nicht wirklich rechtsverbindlich definiert. Wie stufe ich denn einen sich im Keller befindlichen Wasch/-Trocknerraum mit 8 Maschinen ein?
Ich war bis dato von einem "solchen Raum" ausgegangen - der Bauherr möchte aber auf die umständliche, dann in der Praxis eh immer verkeilte" T30 Tür verzichten.
Gibt es hier eine vernünftige Kompensationmaßnahme?
Gebäude - MFH Gebäudeklasse 3 mit Mittelgarage, Trocknerraum befindet sich mit im Lager/Haustechnikbereich - sauber getrennt von der Garage)
Danke vorab!
J. Piechotta