Objekt liegt in Bayern
Werte Kollegen,
brauche dringent mal eine andere fachliche Sicht.
Objekt: GKl.3/Sonderbau
Gewerbebau eingeschossig,7200m² bewertet nach
IndBauRl 2014 Abschnitt 7
mit dem Ergebnis
ein Brandabschnitt ,
automatische BMA und
Tragkonstruktion ohne Anforderungen an den Feuerwiderstand = Profilstahltragkonstruktion /F0.
Soweit so gut...
Rettungswege eingehalten und gesichert,
Rauchabzug ist bemessen nach DIN 18232-2
mittler Hallenhöhe 6,40m,BG 3
es sind mehrere Innenwände vorhanden,somit sind die einzelnen Bereich alle separat nach DIN bemessen.
Auch alles Okay...
In einem Produktionsbereich/2788m² läuft die Rauchabzugsbemessung darauf hinaus,dass zu den Toröffnungen auch Fenster als Zuluftöffnungen mit angesetzt werden.
Raucharme Schicht liegt bei 5m / zwei Rauchabschnitte
Ansatz Zuluft /Rauchabzug 1,5:1 (54m² Zuluft/35m² RA)
so wurde es auch richtig eingebaut.
Die notw.Zuluftöffnungen über die Tore liegen an allen vier Raumseiten und sind zusammen 54m² groß,die Fenster machen davon 8,5m² aus (=16%).
So jetzt das Thema:
diese Zuluftöffnungen müssen unverzüglich(durch betriebliche oder organisatorische Vorkehrungen) nach Auslösen der natürlichen Rauchabzugsöffnungen geöffnet werden können!
Die Tore und Türen werden alle, nach Auslösen des RA durch den Betreiber oder die Feuerwehr, von außen betätigt geöffnet.
Für die Öffnung der notwendigen Zuluftfenster habe ich eine zentralen Stelle durch mechanische,pneumatische oder elektrische Auslösung im Brandschutznachweis gefordert.
Problem vom Ausführenden:
"· Das von ihnen vorgeschlagene pneumatische Fensteröffnungssystem von Stürmann für Zuluft verhindert, dass Fenster gekippt werden können.
· Außerdem müssen aufgrund der Fenstergröße (1,875 m) pro Fensterflügel zwei Stück Entriegelungszylinder montiert werden um sicherzustellen, dass die Fenster voll verschließen. Dies hat zur Folge, dass der unterste Entriegelungszylinder auf 1,60 m und der oberste Entriegelungszylinder auf 2,20 m Höhe sitzt. Somit wird der obere Entriegelungszylinder nicht mehr für alle Personen aufgrund fehlender Körpergröße erreichbar sein. Ein Öffnen ist dann nicht mehr möglich.
· Der normale Fensterverschluss entfällt, dafür gibt es die oben beschriebenen Entriegelungszylinder (2 Stück pro Fenster), was sehr unpraktisch ist.
Diese Punkte will der Bauherr nicht akzeptieren. Er hätte gerne normale Fenster die man normal verschließen, öffnen und kippen kann. ....."
Frage:
Kann man es verantworten,dass die Person die sich selbst aus dem Raum in Sicherheit bringt,noch die Fenster mit öffen muss?!
NEIN!!
aber
Die Fenster liegen alle an einer Längswand bei BRH 1,0m (Fenstermaß 1m Breite x 1,875m Höhe)
und direkt neben einer Notausgangstür,
an die die Feuerwehr auch von außen zum Öffnen herankommt.
Da eine F0 Tragkonstruktion vorliegt darf ich nicht davon ausgehen das Gebäude bei notw. Löscharbeiten betreten wird um die Zuluftöffnungen zu betätigen.
Tendiere dazu hier eine Öffnung der Fenster auch durch ein betreten des Gebäudes durch die Notausgangstür (Entfernung nach links innen an der Außenwand 27m und andere Seite 14m)
zuzulassen.
Wie würden sie das sehen?
Würde mich sehr über einen Gedankenaustausch freuen.
Mit kollegialem Gruß
Uta Schulz