Hallo Frau Hart,
für mich war bisher ein Kasernengebäude immer ein Gebäude "besonderer Art und Nutzung"
Vorteil ist ja mal die von Hause aus fast standardisierte Grundstruktur.
Als Beherbungsgebäude hat das Ding viele Zimmer, aber auch einen Dauerdienst (UvD, OvD, etc. wie die auch immer heissen)
Die Büronutzung ist i.d.R. immer die ohne Probleme.
Das Sanitätsgebäude ist kein Krankenhaus; 85% ist Tagesbetrieb, keine Intensivpatienten, kein OP.
Sind es alte Gebäude, gibt es meistens 2 bauliche RW, die neueren Baujahres sind dafür nimmer so hoch.
Die Gebäuder "bAuN" haben doch den Vorteil, flexibel reagieren zu können, in alle Richtungen.
Nehmen Sie doch den Leitfaden für das allgemeine Grobe und bewerten Sie die besonderen Dinge speziell. Wenn alles schriftlich im Leitfaden fixiert wäre bräuchte man den SV-BS nicht :-)
Gruss aus Stuttgart
Ralf Schäfer