Hallo Kollegen Bärschmann und Lammer,
bis hierher sind wir uns einig.
Aber mein Betreiber ist die Reg. von XXX-bayern, die in einem Asyl-GU-Objekt mit 140 Bewohnern eine HAA hat. Bei einem Alarm verlässt niemand das Gebäude. Hintergrund sind wohl die vielen Fehlalarme und auch sicher die abstumpfenden Kriegserfahrungen der Bewohner.
Nach Feierabend der Büroangestellten ist niemand Verantwortliches mehr im Haus. Wenn die HAA anschlägt, wird die FW alarmeirt (über Handy die 112 gewählt), damit die die Melder abstellen sollen, was die aber nicht mehr tut, weil sie es auch nicht darf.
Die FW erkundet, findet das ganze Haus mit Kind und Kegel in den Betten liegend vor und stellt meist (zum Glück) nur einen Fehlalarm fest 8angebranntes Essen, Vandalismus,..).
Bei einem echten Alarm in dem 3-stöckigen, verwinkelten Gebäude (deshalb HAA) wäre ein solches Verhalten der Nutzer tödlich.
Eine Nachtwache kostet Geld, das der Betreiber sparen will. Nun möchte / brauche ich eine klare Rechtsgrundlage, um dem Betreiber seine Organisationspflichten zu erklären.
Wenn es ans Geld geht, muss man nun doch wohl mit §§ drohen, sonst klappt nichts!
Hat jemand eine schlüssige Idee, wo ich was finde?
mfg
der Feuerteufel