Auf das Dach eines Gewerbe/Lagergebäudes soll in einem Teilbereich eine Aufstockung errichtet werden. Das Gebäude ist in diesem Bereich eingeschossig (+ Kellergeschoss). Neben dem Aufstockungsbereich verläuft ein Lichtband aus schräg angeordneter Festverglasung (Stahlrahmen und Glas, also keine brennbaren Teile bis auf die Dichtungen).
Für eine Brandwand in Zusammenhang mit Dachfenster, habe ich in der Bauordnung die Anforderung mit einem Mindestabstand von 1,25m gefunden Art. 30 (5). Für Aussenwände. könnte ev. der Art. 30 (7) zum Tragen kommen, dann müsste man wohl 5m Abstand zwischen Lichtband und Aufstockung einhalten.
Weis jemand mehr dazu?
(Aufstockung und Nutzung darunter sind verschiedene Nutzungseinheiten)