§ 11 VStättV: Abschrankungen in den für Besucher zugänglichen Bereichen müssen so bemessen sein, dass sie dem Druck einer Personengruppe standhalten.
Bei der Essensausgabe einer Asylbewerberunterkunft (ca. 500 Sitzplätze + ca 600 Personen im Anstellbereich) werden vom Caterer als Leitsystem Metallpfosten mit ausziehbaren Textilbändern verwendet. Abgewinkelt in Schlangenform als dauerhafte Einrichtung.
Sind diese Absperrungen als unzulässige Abschrankungen nach Versammlungsstätte anzusehen oder noch tolerierbar.
Im Prinzip kann man sich darin "verheddern", auf der anderen Seite rollen sich die Bänder auch wieder selbst auf.
Herstelleraussage: Besucherleitsysteme helfen einen hohen Besucherandrang zu managen und das Anstellen in Warteschlange zu organisieren. >>> zur Rettungswegsitiation ist nichts ausgesagt