hallo Kollegen,
prinzipiell sehe ich bei "Fenstertüren" oder "Terrassentüren" - der richtige Begriff nach DIN EN 12519 : 2004-06 wäre n. Punkt 2.2.2 "Fenstertür - ein türhohes Fenster, das dem Zu- und Durchgang dient" keine Probleme, wenn Randbedingungen eingehalten werden:
1. die Betätigung (esnkrecht nach unten stehender Griff muss nach oben geschwenkt werden) muss via Grafik klar erkennbar sein;
2. Flügel muss nach außen öffnen;
3. Glas muss bruchsicher sein;
ABER:
es ist zu bedenken, dass die Fensterbeschläge der Fenstertüren nicht annähernd so robust sind, wie Türbeschläge; der Fenstergriff hat einen 7 mm Vierkant, die Brandschutztüren 9 mm und normale Türen 8 mm; das Getriebe der Beschläge ist sehr klein und diffizil , die Störanfälligkeit hoch; ob hier eine dauerhaft zuverlässige Funktion gewährleistet werden kann, ist fraglich;
vom ift-Rosenheim gibt es eine Richtlinie für Notausgangstüren; ist zwar kein Gesetz, aber doch schon anerkannter Stand der Technik, da sie sich auch stark an die Vorgaben der Arbeitssicherheit anlehnt;
ich persönlich würde zwar Fensterüren zulassen, aber nur mit verstärken Beschlägen, die möglichst noch einen Dauerfunktionsnachweis haben; hier sind vielleicht einbruchhemmende Varianten hilfreich, da diese stabiler sind;
mfg
der Feuerteufel