Die Frage der Vorschrift hatte ich hier als gegebene Anforderung "Nicht brennbar" ohne weiter nachzuhaken angenommen.
Aus dem Text der GAVO gibt es hier nur für die Deckendämmung Auflagen bei Großgaragen, nicht bei Wandsockeln. Das ist aber eine Frage des Details und des Konzepts.
Ich hatte jüngst das Problem, die gesamte Wand so gedämmt wurde (EPS) bis zur Wandfassade darüber hoch, weil die TG frei vor der Hauswand endete. Somit ist zwar keine Deckendämmung betroffen, falsch war es dennoch.