Zum Thema 25% Einbauten hätte ich ebenfalls noch eine Frage:
Nach IndBauRL 2000 galten "Galerien und Emporen innerhalb eines Raumes nicht
als Geschosse, wenn deren Gesamtfläche weniger als die Hälfte der Fläche des Raumes" betrug. Hier ist der Bezug eindeutig auf die Raumgröße abgestellt.
Nach IndBauRL 2014 gelten für Einbauten "auf den Grundflächen von Geschossen und Ebenen maximal ...folgende Grundflächen ..." z.B. 1.400 m2. "In
Summe dürfen deren Flächen jeweils nicht mehr als 25% − der Grundfläche des Geschosses... betragen.
Bedeutet dies, dass ich z.B. bei einem IndBau von 5.000 m², der in Räume von 1.000 m² unterteilt ist, durchaus einen Raum komplett mit Einbauten füllen kann?
Ich unterschreite schließlich die theoretisch zulässige Einzelfläche von 1.400 m² als auch die zulässige Gesamtfläche von 1.250 m² (25% von 5.000 m²).
Die Voraussetzung, dass die Feuerwehr von einem geeigneten Standort Löscharbeiten vornehmen kann, muss natürlich gewährleistet werden.